KOSTEN & FINANZIERUNG
KOSTEN
In Deutschland übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie bei Psychotherapeut/innen, die in einem der vier anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (Kognitive Verhaltenspsychotherapie KVT, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Psychotherapie) zugelassen sind.
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Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen sind durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP und im EBM geregelt.
Kosten für psychotherapeutische Sitzungen:
50 Minuten Psychotherapie (KVT), Einzelsetting: 100,55 - 153 Euro
100 Minuten Psychotherapie (KVT), Gruppensetting: 59,18 - 101,90 Euro (9 - 3 Teilnehmer/Innen)
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Bitte beachten Sie, dass Sie für alle durch Ihre Behandlung entstehenden Kosten selbst aufkommen müssen und es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie weiter unten. Klären Sie die Finanzierung vorher, um keine Probleme mit der Erstattung zu riskieren. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen rückwirkend keine Kosten.
FINANZIERUNG
Bei privater Krankenversicherung:
Wenn Sie privat versichert sind, werden in der Regel die gesamten oder eine Großteil der Kosten von Ihrer Versicherung erstattet. Oftmals verlangen private Versicherungen, dass vor Beginn Dokumente vom Therapeuten ausgefüllt werden, um mit der Behandlung beginnen zu können. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, welche Kosten durch Ihren Vertrag abgedeckt sind bzw. über Ihre Selbstbeteiligung und was Sie für den Beginn der Therapie benötigen.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
Ich bin approbierte Psychotherapeutin, habe aber keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, daher kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht direkt abrechnen. Es ist dennoch möglich, eine Kostenübernahme zu beantragen, wenn Sie dringend eine Behandlung benötigen und zeitnah keine Psychotherapeut*in mit einem Kassensitz finden können.
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Schritte zu einer Behandlung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren:
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Wenden Sie sich hier an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die Sie bei der Suche nach Psychotherapeut/innen unterstützt. Fragen Sie nach einer ersten Sprechstunde. Das Ergebnis wird Ihnen in schriftlicher Form (Formblatt PTV11) ausgehändigt.
- Versuchen Sie, eine Psychotherapeut*in zu finden, und halten Sie Ihre Suche in einer Liste fest (Name, Adresse, wann und wie Sie versucht haben Kontakt aufzunehmen, Ergebnis). Sie können versuchen, eine Psychotherapeut/in zu finden, indem Sie die KV Berlin fragen und über verschiedene Webseiten suchen (z. B. www.therapie.de ).
- Kostenerstattung bei einer gesetzlichen Krankenkasse: Nach dem deutschen Sozialgesetzbuch ( § 13 SGB V Kostenerstattung) können Sie eine Kostenerstattung beantragen, wenn Sie eine Behandlung dringend benötigen und die KV eine Behandlung nicht rechtzeitig erbringen kann. Folgende Unterlagen müssen zusammen mit einem formlosen Brief bei Ihrer Versicherung eingereicht werden:
- PTV11-Formular, das Sie nach der Sprechstunde erhalten
- Dokumentation (Liste/Tabelle) Ihrer Therapiesuche
- Therapeut/in fügt das Antragsformular für Kostenerstattung hinzu und weist ihre Qualifikation nach
- ärztlicher Konsilarbericht
Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht rückwirkend übernehmen.
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Option Selbstzahler*innen:
Auf Wunsch können Sie die Kosten natürlich selbst tragen.
ABLAUF
Erstberatung und Probatorik
Das erste Beratungsgespräch bietet Gelegenheit sich persönlich kennenzulernen, über Ihre Situation zu sprechen und sich über Behandlungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Die Psychotherapie beginnt erst nach 4 probatorischen Sitzungen, die aus einer ausführlichen Diagnostik und Anamnese bestehen, einschließlich Analyse Ihrer Symptome, Ihrer aktuellen Situation, Ihrer Vergangenheit, Ihrer bisherigen therapeutischen Erfahrungen, Ihrer Ressourcen, ihrer Ziele/Wünsche. Entscheiden sich Therapeut*in und Klient*in danach für den Beginn einer Psychotherapie, erstellt die Therapeut*in einen individuellen Behandlungsplan und stellt einen Antrag bei der Krankenkasse, in dem er den Fall erläutert und eine bestimmte Behandlung vorschlägt.
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Kurzfristige Psychotherapie
Eine Kurzzeitbehandlung umfasst 12-24 Sitzungen à 50 Minuten. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt.
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Langfristige Psychotherapie
Eine Langzeitbehandlung liegt zwischen 60-80 Sitzungen à 50 Minuten. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt. Für manche Interventionen sind längere Sitzungen erforderlich.
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Gruppenpsychotherapie
Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Art der Gruppe ab. Es gibt Gruppen, die gemeinsam beginnen und gemeinsam enden. Andere Gruppen sind (halb)offen und nehmen im Verlauf neue Mitglieder auf. Gruppensitzungen dauern in der Regel 100 Minuten plus Pause. Die Sitzungen finden in der Regel 2-4 mal im Monat statt. Gruppen können mehr oder weniger strukturiert sowie mehr oder weniger offen in Bezug auf das Thema jeder Sitzung sein. Wenn Sie an einer Gruppentherapie interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte, um mehr über die aktuellen Verfügbarkeiten und Arten von Gruppenangeboten zu erfahren.
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Kombinierte Einzel- und Gruppenpsychotherapie
Es ist auch möglich, Einzel- und Gruppensetting zu kombinieren, zum Beispiel 60 Sitzungen in 30 Einzel- und 30 Gruppensitzungen aufzuteilen.